Stornierungsrichtlinien

Welche Verbindlichkeiten entstehen für Sie bei einer Terminvereinbarung?

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Praxis entschieden haben. Bitte beachten Sie, dass mit der Buchung eines Termins bei uns (telefonisch, per E-Mail oder online), ein Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zustande kommt (§611ff) und Sie dieser Vertrag somit zur Zahlung des jeweiligen Honorars verpflichtet. 

Wir sind eine Bestellpraxis, haben also keine offene Sprechstunde mit Wartezeiten – unsere Patienten wählen einen passenden Termin, bei dem wir ihnen bis zu 90 Minuten Zeit je Behandlung widmen. Nicht wie bei vielen Kassenärzten, wo bei Nichterscheinen einfach der nächste Patient aus dem überfüllten Wartezimmer aufgerufen werden kann.

Wenn also ein Termin nicht wahrgenommen wird, entstehen uns dadurch erhebliche ungedeckte Personal- und Betriebskosten. Deshalb erlaubt uns der Gesetzgeber in solchen Fällen eine Ausfallgebühr zu verlangen, die in etwa den entgangenen Einnahmen entspricht. 

Ich kann nicht kommen. Was nun?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte so früh wie möglich ab. Erhalten wir Ihre Absage bis spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin, ist die Stornierung für Sie kostenlos. Bei einem vereinbarten Termin an einem Montag ist eine Absage/Stornierung bis spätestens Freitag 14.00 Uhr noch  kostenfrei. 

Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden vor Termin), ist Ihre Stornierung nur dann kostenlos, wenn wir den Ausfall noch durch einen anderen Patienten ersetzen können. Anderenfalls werden wir eine entsprechende Ausfallgebühr in Höhe von 100 Euro abrechnen. 

Wir machen es gleich fair und transparent für alle Patienten: 23 Stunden sind keine 24 Stunden ! 

Ich bin plötzlich krank, muss unerwartet arbeiten oder einen Angehörigen versorgen – kann daher die Frist von 24 Stunden nicht einhalten. Was ist dann?

Natürlich gibt es immer wieder triftige Gründe, einen Termin kurz vorher absagen zu müssen – beruflich, familiär, gesundheitlich. Wir verstehen, wenn Sie in einem solchen Fall absagen. Aber: Das heißt dennoch nicht, dass wir den Termin nicht berechnen. Juristen nennen es „Allgemeines Lebensrisiko“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensrisiko). 

Unsere Rechtsordnung besagt, dass jeder Mensch sein allgemeines Lebensrisiko selbst tragen soll und muss. Wir können dies für unsere Patienten leider nicht übernehmen. Terminausfälle durch „verständliche Absagegründe“ nehmen schnell ein Ausmaß an, bei dem wir die daraus entstehenden ungedeckten Personalstunden nicht mehr selbst kompensieren können. Daher entsteht eine entsprechende Ausfallgebühr jetzt auch in solchen Fällen.

Vergleichen Sie es bitte einfach mit einem Konzertticket oder einem Flugticket: Wenn Sie nicht kommen können, weil Sie plötzlich krank sind oder plötzlich arbeiten müssen, verfällt auch dort Ihr Geld. Das ist ärgerlich doch wir bitten hier um Ihr Verständnis zur Aufrechterhaltung eine reibungslosen Praxisbetriebs .

Ich darf gar nicht aus dem Haus – etwa bei einer Corona-Infektion oder amtlichen Quarantäneanordnung. Das befreit mich doch von Stornokosten?

Es mag überraschend klingen, doch auch das gilt als „Allgemeines Lebensrisiko“ (siehe letzter Abschnitt). In diesem Fall ist der Zutritt in unsere Praxis zum Schutze aller sogar untersagt, während gleichzeitig eine Ausfallgebühr zu zahlen ist. Sie sind dann am Ausfall zwar nicht selbst Schuld, haben diesen aber „zu vertreten“, wie Juristen es nennen.

Wir decken nachgewiesene Coronafälle aber derzeit mit Kulanz ab.

Das ist nur möglich, weil dieser Fall nicht so häufig auftritt. Bitte schicken Sie uns Ihren positiven PCR-Test, die Absonderungs-/ Quarantäneanordnung oder irgendeinen anderen geeigneten Nachweis per E-Mail. Bitte schicken Sie den Nachweis ohne Verzögerung, nachdem Sie Kenntnis von dieser Art der Verhinderung erlangt haben. In diesem Fall verzichten wir derzeit auf das Ausfallhonorar – und tragen die durch Ihre Absage entstandenen Kosten derzeit selbst. 

Bodenbacher Straße 141
01277 Dresden

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