Die Schmerztherapie nach Liebscher und Bracht ist eine Methode der Komplementärmedizin, das heißt, sie ist ein alternativmedizinisches Verfahren und besteht aus mehreren Therapieeinheiten mit unterschiedlichem, aufeinander auf Sie abgestimmten Inhalt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten leider nicht. Es gibt in der gesetzlichen Krankenkasse auch keine Zuschüsse dazu -nirgends. Sie müssen daher diese Behandlung selbst zahlen. Andererseits berichten unsere Patienten, dass sich diese Ausgabe als ihre effektivste Investition gegen die Schmerzen herausgestellt hat
Das Behandlungshonorar für Selbstzahler und Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und HP-zusatzversicherte beträgt bei uns einheitlich 120 Euro je Therapiesitzung.
Die Zahlung erfolgt jeweils direkt vor Ort als Barzahlung oder mit allen gängigen EC-Karten. Sie erhalten für das Behandlungshonorar einen Zahlungsbeleg, jedoch keine erstattungsfähige PKV-Rechnung.
Für die Erstellung einer zusätzlichen Gebührenrechnung für Privatversicherte (PKV-Rechnung), Beihilfeberechtigte und HP-Zusatzversicherte erheben wir zusätzlich einen Betrag in Höhe von 8 Euro.
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